Bio-Essen für Kindertagesstätten
- Bestellung
Die Bestellung erfolgt monatsweise. D.h. für den kommenden Monat muss zum 25. des laufenden Monats die genaue Kinderanzahl gemeldet sein.
Rückwirkende Vergütung kranker Kinder:
Kranke Kinder können täglich bis 9.00h telefonisch gemeldet werden. Erfolgt die Reduzierung der Essenanzahl nicht am gleichen Tag, erlischt jeglicher Anspruch auf Vergütung von Krankheitsabwesenheit, da eine Lieferung der Mahlzeit erfolgt ist.
Die abgemeldeten Essen werden jeweils im darauf folgenden Monat verrechnet.
- Auslieferung
werktags von Montag bis Freitag zwischen 11.45h und 12.45h.
Ansonsten gelten die im Vertrag vereinbarten Bedingungen.
Bei Lieferung des Essens, bestätigt die Einrichtung den Erhalt mit der Anzahl der Portionsmengen unterschriftlich.
- Bezahlung
Die Bezahlung erfolgt per Lastschrifteinzug. Die Gesamtsumme des laufenden Monats wird jeweils am 15. eines jeden Monats fällig.
Bei Zahlungsverzug über den 25. des laufenden Kalendermonats hinaus, erfolgt für den nachfolgenden Monat keine Essenlieferung, bis zum Zahlungseingang der ausstehenden Beträge.
- Kündigung
Eine Kündigung ist beiderseitig, schriftlich 4 Wochen zum Monatsende möglich.
Bei Zahlungsrückständen seitens der Kindertagesstätte von mehr als einem Kalendermonat besteht für die selehoga ein außerordentliches, fristloses Kündigungsrecht.
- Haftungsausschluss
Siehe Anhang zum Vertrag. Diesem muss zugestimmt werden, da ansonsten kein Vertragsabschluß möglich wird.
Gesundes Essen für zwischendurch
- Die Lieferung erfolgt ausschließlich aufgrund einer schriftlich vorliegenden Bestellung. Ein Angebot unsererseits, gilt nicht als Auftragsbestätigung.
- Die Bezahlung erfolgt bei Auslieferung in bar, oder im voraus, per überweisung. Der Zahlungseingang muss zum Zeitpunkt der Auslieferung auf das Konto der selehoga erfolgt sein.(Siehe individuelle Vertragsbedingungen).
- Eine Stornierung muss in schriftlicher Form, mindestens 24 Stunden vor dem vertraglich vereinbarten Lieferzeitpunkt erfolgen.
Bei späterer Stornierung werden 80% der Gesamtauftragssumme fällig.
Veranstaltungsplanung und - Organisation
- Eine Veranstaltungsplanung/Organisation erfolgt ausschließlich aufgrund einer schriftlich vereinbarten Bestätigung. Ein Angebot unsererseits, gilt nicht als Auftragsbestätigung und ist mit keinerlei Kosten verbunden.
- Bei Vertragsabschluß gelten folgende Bedingen:
Als Beratungshonorar werden in der Regel 15% des gesamten Bruttoumsatzes der Veranstaltung fällig; zuzüglich der derzeit gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Zahlungskonditionen:
50 % des Gesamtbruttoumsatzes werden spätestens 14 Tage vor dem vertraglich vereinbarten Termin fällig. 50% Restzahlung werden nach Rechnungsstellung seitens der selehoga mit Ablauf der Veranstaltung fällig.(Siehe individuelle Vertragsbedingungen).
Die Beratungskosten/Honorarkosten in Höhe von 15% (zuzügl. der derzeit gültigen MwSt.) werden gesondert in Rechnung gestellt.
- Eine Stornierung muss in schriftlicher Form, mindestens 14 Tage vor dem vertraglich vereinbarten Termin, und der damit verbunden 1. Zahlung erfolgen.
Bei späterer Stornierung werden 50% der Gesamtauftragssumme, sowie die dazugehörigen Honorarkosten, fällig.
Zimmervermietung
- Eine verbindliche Reservierung liegt vor, wenn eine schriftliche Bestätigung seitens des Gastes vorliegt, oder ein Zahlungseingang auf dem Konto der selehoga verbucht ist.
- Die Kostenübernahme durch eine Firma wird nur gewährt, wenn zum Zeitpunkt der Anreise eine schriftliche Kostenübernahmebestätigung der Firma vorliegt.
- Die Zahlung des Zimmers erfolgt in der Regel bei Anreise in bar im voraus. Eine Zahlung mit Kreditkarte oder Euroscheckkarte ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich.
- Eine Stornierung der Reservierung ist bis 1 Tag vor Anreise kostenlos möglich. Am Anreisetag werden 80% des Zimmerpreises fällig.
- Kurzfristige Umbuchungen (3 Tage vor Anreisedatum) in Form von verspätetem Anreisetermin oder früherem Abreisetermin werden mit 60% des jeweiligen übernachachtungspreises berechnet. änderungen die zu einem späteren Zeitpunkt (als 3 Tage im voraus) eingehen, werden mit 80% des Zimmerpreises berechnet.
- Für jedwede Schäden, welche der Gast im Zimmer verursacht, haftet die eingecheckte Person ausschließlich selbst. Eine Anspruchsführung an dritte, wie z.B. die Firma des Gastes, wird nicht gewährt.
- Der Gast kann weiter für gravierende Verunreinigungen, welche zur Qualitätsminderung des Zimmers führen, zu Schadenersatzleistungen verpflichtet werden.
Unternehmensberatung
Beratungssätze: pro Stunde 90,00 EUR
wöchentlich/monatlich auf Anfrage
Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der derzeit gültigen MwSt.
Auf Anfrage können individuelle, längerfristige Beratungsverträge abgeschlossen werden. Die Beträge hierzu werden je nach Bedarf und Aufwand entschieden.